Herzlich Willkommen in Mariasdorf!

Wir freuen uns, Sie auf der neuen Website der Marktgemeinde Mariasdorf begrüßen zu dürfen!

Auf dieser Webseite können sie ausführliche Infos über die Gemeinde finden. Vereine, Betriebe, Veranstaltungen, Termine für die Müllabfuhr und wissenswertes über die Geschichte kann von zu Hause aus abgerufen werden.

Unter der E-Mail-Adresse post@mariasdorf.bgld.gv.at Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. ist die Gemeinde erreichbar und es können auch Antragen, Anträge, Eingaben etc. an die Gemeinde gerichtet werden. Für zusätzliche Fragen und Auskünfte stehen wir Ihnen natürlich gerne unter der Telefonnummer +43 (0) 3353 6504 zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen viel Freude auf unserer Website!
Marktgemeinde Mariasdorf

Neues aus Mariasdorf:

Österr. Seniorinnenmeisterin

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Laschober Hedwig vom ESV ASKÖ Tauchen belegte in Klagenfurt bei den Zielmeisterschaften den 1. Platz und wurde Österreichische Meisterin  bei den Seniorinnen.

 Laschober Hedwig 1. Platz

 

 

Winterdienst

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Seitens der Marktgemeinde Mariasdorf wird neuerlich auf die gesetzlichen Anrainerverpflichtungen, insbesondere gemäß § 93 Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960, BGBl 1960/159 idgF, hingewiesen:

 § 93 StVO 1960 lautet auszugsweise:

1) Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, haben dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind.

Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in einer Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung trifft Eigentümer von Verkaufshütten.