Heizkostenzuschuss
Das Land Burgenland gewährt in der Heizperiode 2020/2021 Burgenländerinnen und Burgenländern einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von Euro 165,-- pro Haushalt. Die Zuschusshöhe ist unabhängig davon, ob es sich um eine alleinstehende Person oder ein Ehepaar - allenfalls auch mit Kindern - handelt.
Der Heizkostenzuschuss wird unabhängig von der Art der verwendeten Brennstoffe gewährt, sofern nachstehende Voraussetzungen erfüllt werden:
• Hauptwohnsitz im Burgenland (Stichtag 07.09.2020).
• Bezug eines monatlichen Einkommens bis zur Höhe des Nettobetrages des jeweils geltenden ASVG - Ausgleichszulagenrichtsatzes sowie dem Bgld. Mindestsicherungsgesetzes.
Dieser beträgt für das Jahr 2020 - netto:
für alleinstehende Personen: Euro 918,00
für alleinstehende PensionistIinndn
(mit mindestens 360 Beitragsminaten) Euro 1.080,00
für Ehepaare/Lebensgemeinschaften: Euro 1.377,00
pro Kind: Euro 177,00
für jede weitere Person im Haushalt: Euro 459,00
Anträge auf Gewährung eines Heizkostenzuschusses sind unter Vorlage eines Einkommensnachweises des letzten Monats ab 07.09.2020 bis spätestens 31.12.2020 beim Gemeindeamt Mariasdorf zu stellen. Spätere Antragstellungen werden nicht mehr berücksichtigt.