Förderungen von Fahrzeugen mit Elektro-, Erdgas- und Biogas-Antrieb.
Was wird gefördert:
- Neue elektrisch betriebene PKW oder der Umbau des PKW auf vollständigen elektrischen Betrieb
- elektrisch betriebene Mopeds und Motorräder
- Zweispurige Elektro-Scooter für Pensionisten und gehbehinderte Personen
- Neue, mit Erdgas oder Biogas betriebenen PKW oder der Umbau auf nachweislichen Betrieb mit Erdgas oder Biogas
Die Förderanträge müssen beim Amt der Bgld. Landesregierung eingereicht werden!