Alternativenergie

Damit eine Alternativenergieanlage gefördert werden kann muss sie von einem befugten Unternehmen errichtet oder abgenommen werden.
Förderansuchen können ab 1.1.2016 bereits vor Errichtung der Anlage, bis längstens 12 Monate ab Rechnungsdatum eingereicht werden. Bei Vorhaben, welche erst mit der Erteilung der Benützungsbewilligung als abgeschlossen gelten, gilt die 12 Monatsfrist erst ab dem Datum der Benützungsbewilligung. 

Auf einen Blick:

  • Hauptwohnsitz des Förderwerbers im Burgenland und im Objekt der zu fördernden Anlage
  • Hauptwohnsitz des Ehe- oder Lebenspartners im Burgenland und im Objekt der zu fördernden Anlage
  • Österreichischer Staatsbürger oder ähnliches (auch EU)
  • Rechnungsdatum oder Benützungsbewilligung der Anlage nicht älter als 12 Monate

Nähere Infomationen und Anträge finden Sie beim Amt der Bgld. Landesregierung