Kinderbetreuungsförderung - Schulstartgeld

Kinderbetreuungsförderung - Gratis in den Kindergarten

Die Kinderbetreuungsförderung wird Eltern/Erziehungsberechtigten unabhängig vom Familieneinkommen für Kinder mit Hauptwohnsitz im Burgenland gewährt, die das Pflichtschulalter noch nicht erreicht haben und eine Kinderbetreuungseinrichtung im Sinne des Bgld. Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes besuchen.

Diese neue Familienförderung sorgt dafür, dass alle Kinder in allen Gemeinden gleich behandelt werden:

  • Eltern erhalten den Kindergartenbeitrag vom Land über die Familienförderung ersetzt.
  • Der Förderungsbeitrag richtet sich danach, wie viele Stunden ein Kind angemeldet ist:

      o Bei 20 bis 30 Wochenstunden im Kindergarten gibt es einen monatlichen  Förderungsbeitrag
         von 30 Euro 
      o Bei 30 bis 40 Wochenstunden 40 Euro
      o Bei über 40 Wochenstunden 45 Euro

Nähere Auskünfte und Antragsformulare erhalten Sie beim Amt der Bgld. Landesregierung.

 

Schulstartgeld

Das Land Burgenland sorgt für eine weitere Verbesseung im Sozialbereich und setzt eine wichtigte Maßnahme gegen die Teuerung: Mit dem "Schulstartgeld", gibt es eine finanzielle Unterstützung für Kinder, die die 1. Klasse in der Volksschule besuchen.

Das Schulstartgeld besteht in der einmaligen Auszahlung von Euro 100,-- und wird unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens gewährt.

Nähere Auskünfte und Antragsformulare erhalten Sie bei ihrem Gemeindeamt oder beim Amt der Bgld. Landesregierung.