Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für Neugeborene bzw. bis zu Vollendung des 2. Jahres werden keine Bundesgebühren und Verwaltungsabgaben eingehoben.
Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für Neugeborene bzw. bis zu Vollendung des 2. Jahres werden keine Bundesgebühren und Verwaltungsabgaben eingehoben.