Der Wärmepreisdeckel ist eine Förderung des Landes für Privathaushalte. Die Förderung soll Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen helfen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen.
Die Förderung muss beim Amt der Burgenländischen Landesregierung beantragt werden. Eine Antragsstellung ist ab 02.01.2023 über ein Online-Formular oder bei Ihrer Wohnsitzgemeinde bis Ende des Jahres 2023 möglich. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls ab Jahresbeginn 2023. Die Förderhöhe kann maximal 2.000 Euro betragen.
Der Wärmepreisdeckel gilt für alle Energieanbieter und alle Heizarten. Für die Berechnung der Förderung müssen Sie Unterlagen über das Jahreseinkommen Ihres Haushalts und die laufenden Heizkosten 2023 (bzw. die neue Vorschreibung Ihres Energieversorgers oder Vermieters) vorlegen. Sinnvoll ist daher eine Beantragung erst dann, wenn Sie über diese Unterlagen verfügen. Ohne diese kann die Förderung nicht berechnet werden.
Netto-Jahreseinkommen des Haushalts
Dazu müssen die Einkommen aller Personen im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldeten zusammengezählt werden. Bezieht eine Person mehrere Einkünfte (z.B. Pension und Witwenpension) so sind diese zu berücksichtigen.
Insbesondere folgende Unterlagen eignen sich zum Nachweis des Jahreseinkommens:
- Jahreslohnzettel des Jahres 2022 (L 16)
- letzter erlassener Einkommenssteuerbescheid (alle Seiten)
- Mitteilungen über den Pensionsbezug, Bezugsnachweis für Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kinderbetreuungsgeld und anderer Leistungen
Heizkosten des Haushalts:
Sie müssen die Heizkosten ihres Haushalts für das Jahr 2023 angeben und nachweisen. Dabei können nur Kosten berücksichtigt werden, die im Jahr 2023 den Haushalt belasten oder belasten werden.
Haben sie mit einem Energieunternehmen einen Bezugsvertrag (Strom, Gas, Fernwärme), so können die für 2023 vorgeschriebenen Heizkosten angegeben werden. Diese werden gegebenenfalls auf das Bezugsjahr 2023 aufgerechnet.
Folgende Unterlagen über ihre Heizkosten für 2023 eignen sich zum Nachweis:
- Rechnungen über die Lieferung von Heizstoffen
- bei Energiebezugsverträgen die Mitteilung über Vorschreibungen für das Jahr 2023
- bei Mietverhältnissen (u.a. Genossenschaftswohnungen, Mietshaus) die Betriebskostenvorschreibungen, in denen die Heizkosten ersichtlich sind
- Unterlagen zum bisherigen Jahresverbrauch des Haushalts
Die Auszahlung des Wärmepreisdeckels ist an mehrere Kriterien gebunden:
- Das Jahresnettoeinkommen Ihres Haushalts darf 63.000 Euro nicht übersteigen.
- Es wird – je nach Haushaltseinkommen - eine Zumutbarkeitsgrenze festgelegt. Wenn Ihre Heizkosten diese Zumutbarkeitsgrenze überschreiten, werden diese Kosten gefördert. Je nach Haushaltseinkommen gelten folgende Werte:
- Für Heizkostenzuschussbezieher: 3 Prozent des Jahresnettoeinkommens (= Heizkostenzuschuss)
- bis 33.000 Euro: 4 Prozent des Jahresnettoeinkommens des Haushalts
- bis 43.000 Euro: 5 Prozent des Jahresnettoeinkommens des Haushalts
- bis 63.000 Euro: 6 Prozent des Jahresnettoeinkommens des Haushalts
WICHTIG: Bei der Darstellung der Heizkosten wird von 90 Prozent der Heizkosten ausgegangen, um einen Anreiz zum Energiesparen zu setzen.
Weitere Informationen:
Infohotline: +43 57/600-DW 1060
(Montag - Donnerstag 8:00 Uhr – 16:00 Uhr und Freitag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr)
Homepage: https://www.burgenland.at/themen/soziales/sozial-und-klimafonds/waermepreisdeckel.
Anfragen können auch per Mail an