Geflügelpest: Stallpflicht für Hausgeflügel im gesamten Burgenland gilt ab 19.11.2024
Gültig in „Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“
Aufgrund der aktuellen Situation wird das gesamte Bundesgebiet zum „Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko“ und das gesamte Burgenland zum „Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ erklärt.
Im Burgenland sind folgende Bezirke als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko ausgewiesen:
- Neusiedl
- Eisenstadt-Umgebung
- Freistadt Eisenstadt
- Freistadt Rust
- Mattersburg
- Oberpullendorf
- Oberwart
- Güssing
- Jennersdorf
Die geltende Verordnung dazu finden Sie hier: Ris Dokument
Kundgemacht über die Amtlichen Veterinärnachrichten (AVN)
Die Verordnung tritt mit 19.11.2024 in Kraft.
Nähere Informationen finden Sie anbei:
Geflügelpest (Vogelgrippe) - Land Burgenland