Informationsblatt: Sommersonnwendfeuer 2024

Der Jahreszeit entsprechend möchten wir die Gelegenheit nutzen und über die rechtliche Situation im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Sommersonnwendfeuern informieren.

Im Burgenland ist das Entfachen von Feuern im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (vgl. § 1 Abs. 2 Z 1 und § 2 Burgenländische Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung - Bgld. VVAV, LGBl. Nr. 28/2011).

In der Beilage finden Sie detaillierte Ausführungen zu den rechtlichen Vorgaben hinsichtlich

- dem zeitlichen Rahmen
- Öffentlichkeit
- zulässiger Materialien
- Sicherheitsvorkehrungen
- Aufzeichnungen und
- Ausnahmen

für die Abhaltung von Sommersonnwendfeuern.

Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass das Abbrennen von Sommersonnwendfeuern an anderen als den genannten Terminen (2024: 14./15.06., 21./22.06., 28./29.06) nicht erlaubt ist!