Alternative Mobilität (Elektro- u. Gasfahrzeuge)

Förderungen von Fahrzeugen mit Elektro-, Erdgas- und Biogas-Antrieb.
Was wird gefördert: 

  • Neue elektrisch betriebene PKW oder der Umbau des PKW auf vollständigen elektrischen Betrieb
  • elektrisch betriebene Mopeds und Motorräder
  • Zweispurige Elektro-Scooter für Pensionisten und gehbehinderte Personen
  • Neue, mit Erdgas oder Biogas betriebenen PKW oder der Umbau auf nachweislichen Betrieb mit Erdgas oder Biogas

Die Förderanträge müssen beim Amt der Bgld. Landesregierung eingereicht werden!